Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
Bleiben Sie up to date
Kita-Kind muss ohne Masernschutz-Nachweis zu Hause bleiben,
Das VG Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wendete (Az. 1 L 733/25.MZ).
Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam,
Die Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Rettungsdienstleistungen ist unwirksam. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 6 A 13/25).
Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2026,
Die Bundesregierung kann sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Nach Großbritannien ist die Einreise nur noch mit elektronischer Genehmigung möglich. Hecken dürfen nur bis Monatsende geschnitten werden. Diese Neuregelungen treten im Februar 2026 in Kraft.
Bankenregulierung: Eigenkapitalregeln blockieren Milliarden für die Transformation,
Für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft müssen private Unternehmen bis 2045 hohe Milliardensummen investieren. Doch in einer Studie warnen Wissenschaftler am IW Köln: Die Finanzierung droht an den Eigenkapitalgrenzen der Banken zu scheitern.
Elternbeitragssatzung einer niedersächsischen Samtgemeinde unwirksam,
In Niedersachsen können Beiträge für den Besuch von Kindertagesstätten, die durch freie Träger der Jugendhilfe betrieben werden, mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht unmittelbar durch eine kommunale Satzung festgelegt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 5 CN 1.24).
BFH zum Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung,
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob die Regelung des § 10b Abs. 1 Sätze 3 bis 5 EStG, wonach der Abzug von Spenden an nicht im Inland ansässige Zuwendungsempfänger voraussetzt, dass der Ansässigkeitsstaat kumulativ Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung leistet, mit Unionsrecht vereinbar ist (Az. X R 20/22).


