Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Innovationen durch KI fördern,
Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland.
Künstliche Intelligenz kommt im Mittelstand immer häufiger zum Einsatz,
Der Anteil mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, ist lt. KfW/KfW Research in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Während zwischen 2016 und 2018 nur vier Prozent der kleinen und mittleren Firmen KI einsetzten, waren es zwischen 2022 und 2024 bereits 20 Prozent.
KI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK veröffentlicht,
Die Bundessteuerberaterkammer bündelt in einem neuen FAQ-Katalog praxisorientierte Fragen und Antworten zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in steuerberatenden Kanzleien.
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung,
Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, das das Bundeskabinett am 11.02.2026 beschlossen hat, will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung,
Das Bundeskabinett hat am 11.02.2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen.
Keine Extrakosten für den Kostenbescheid – Gebührenpraxis der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen rechtswidrig,
Setzen die Ordnungsbehörden Gebühren für das Abschleppen eines Fahrzeugs nach Anhörung des Betroffenen durch Kostenbescheid fest, dürfen sie die Verwaltungsgebühren nicht wegen des Aufwandes für die Erstellung dieses Bescheides erhöhen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 17 K 2960/23).


