Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Iran-Krieg bremst Wachstum 2026 auf 0,9 Prozent, 1,6 Prozent Wachstum 2027,
Die deutsche Wirtschaft kann in diesem Jahr um 0,9 Prozent und 2027 um 1,6 Prozent wachsen. Voraussetzung dafür ist, dass der Iran-Krieg nicht über den Sommer hinaus andauert, die Energielieferungen durch die Straße von Hormus im Sommer dann wieder ungehindert laufen und die Öl- und Gas-Infrastruktur der arabischen Golfstaaten nicht substanziell beschädigt ist. Von diesem Szenario geht die Hans-Böckler-Stiftung in seiner neuen Konjunkturprognose aus.
Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme,
Führt eine naturschutzrechtliche Beschränkung des Grundeigentums dazu, dass eine bereits rechtmäßig ausgeübte Nutzung aufgegeben werden muss, kommt es für die Prüfung der Frage, ob sich daraus im Einzelfall eine unzumutbare Belastung im Sinne von § 68 Abs. 1 BNatSchG ergibt, maßgeblich darauf an, ob gerade auf den beeinträchtigten Flächen noch genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 3.25 und 10 C 4.25).
BFH zur Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG,
Der BFH hat zu einer Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG entschieden (Az. VI B 44/25).
BFH: Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016 zulässig,
Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 09.11.2016 erfolgt sind, ist laut einem Urteil des BFH verfassungsrechtlich zulässig (Az. II R 7/23).
BFH zur Kirchensteuerpflicht: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlungen der Finanzgerichte zum kirchlichen Mitgliedschaftsrecht,
Nur Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuern zahlen. Wer Mitglied einer Kirche ist, bestimmen die Kirchen im Rahmen der Verfassung selbst. Finanzgerichte dürfen den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des innerkirchlichen Rechts daher nicht nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen. So der BFH (Az. X R 28/22).
BFH: Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen,
Der BFH hat bzgl. der Lieferung von Tierbestandteilen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes Stellung genommen (Az. VII R 19/24).


