Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Schwarzarbeit: Neun von zehn Haushaltshilfen nicht angemeldet,
Nur jede zehnte Haushaltshilfe in Deutschland ist angemeldet, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Viele Haushalte sind sich keiner Schuld bewusst - oder verweisen auf zu hohe Kosten einer legalen Beschäftigung.
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung,
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26 W 15/25). Hierauf weist die BRAK hin.
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2026,
In Anlehnung an die „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ hat das BMF den Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2026 gewährt werden, bekannt gegeben (Az. IV C 5 - S 2334/00088/007/013).
Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nummer 4a UStG,
Das BMF hat ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 01.01.2026 Stellung genommen und darüber hinaus den UStAE angepasst (Az. III C 3 - S 7157/00010/002/077).
Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024,
Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hierauf weist die WPK hin.
Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,
Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 42/20 vom 05.12.2023 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung nimmt (Az. IV B 2 - S 1301/01508/004/038).


