Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Heidelberg: Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung,
Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden täglich (montags bis freitags) zusteht (Az. 12 S 715/26).
Änderungen beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall,
Die Bundesregierung will Regelungen für den Versorgungsausgleich ändern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6510) vor.
BFH: Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung,
Kann von einem ehemaligen Insolvenzverwalter, der vom Finanzamt eine Steuererstattung des Insolvenzschuldners auf einem Insolvenzkonto für die Masse erhalten und dementsprechend die erhaltenen Gelder im Rahmen der Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger anteilig entsprechend ihrer Quote ausgekehrt hat, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Steuererstattung nach § 37 Abs. 2 AO persönlich zurückgefordert werden? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. X R 3/23).
BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer,
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, welche Kriterien für den Nachweis der Voraussetzungen für einen sachlichen Billigkeitserlass nach § 163 AO bei einer gegenüber einem Miterben festgesetzten Erbschaftsteuer erforderlich sind , wenn dieser nichts aus dem Nachlass erhalten hat und sich die empfangenden Miterben wahrscheinlich im außereuropäischen Ausland aufhalten, sodass auch ein zivilrechtlicher Anspruch nicht verfolgt wurde (Az. II R 1/22).
BFH: Keine Anwendung von § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i. d. F. des JStG 2008 auf Konfusionsgewinne,
Der BFH entschied, dass § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i. d. F. d. JStG 2008 auf sog. Konfusionsgewinne weder unmittelbar noch analog anwendbar ist (Az. I R 10/23).
BFH: Besteuerungsrecht für die Einkünfte eines Arbeitnehmers an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr,
Der BFH entschied u. a., dass der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte eines dort ansässigen Arbeitnehmers, der an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr tätig ist, nach dem zwischen der Republik Zypern und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Zypern 2011) als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht (Az. VI R 1/24).


