Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031,
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.
Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet,
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 820/24 G,F).
Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG,
Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 2927/25 Kg).
BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit,
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das FA) entstehen, mit dem Unionsrecht (insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer) vereinbar ist (Az. V R 28/25).
BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen,
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).
BFH: Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand,
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der Weiterleitung des Kindergeldes als Verfahrensvereinfachung um eine verwaltungsinterne Billigkeitsmaßnahme oder um eine der gesetzlich vorgesehenen Regelungen der §§ 222 ff. AO handelt (Az. III R 21/23).


