Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
Bleiben Sie up to date
BFH: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens,
Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. So entschied der BFH (Az. X K 2/25).
BFH zur Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung,
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 EStG auch auf Bezüge aus Drittstaaten anzuwenden ist (Az. X R 29/22).
BFH zur Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung von Metall,
Der BFH hatte bzgl. der Stromsteuerentlastung für die Metallerzeugung und -bearbeitung zu entscheiden, ob der für das thermochemische Verfahren des Plasmanitrierens eingesetzte Strom "unmittelbar" zur Wärmebehandlung i. S. d. § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG verwendet wird (Az. VII R 15/23).
BFH zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren,
Der BFH hatte zu entscheiden, ob trotz des Verzichts auf die Anmeldung zur Tabelle einer Darlehensforderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer auf den nachfolgenden Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren sein kann (Az. IX R 34/24).
BFH: Verdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins,
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Anknüpfung der Mitgliedsbeitragshöhe eines Lohnsteuerhilfevereins an bestimmte Tatbestandsmerkmale, welche auch im Sozialrecht regelmäßig verwendet werden, bereits einen Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes darstellt (Az. VII R 18/23).
BFH: Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt,
Stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Kindergeldberechtigten im unionsrechtlichen Sinne solche aus einer selbständigen Beschäftigung dar und müssen somit keine Unterschiedsbeträge für Kinder gewährt werden, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen? Dazu hat der BFH Stellung genommen (Az. III R 7/23).


