Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt (Zukunftsfinanzierungsgesetz),
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/8292) ist bei der 1. Lesung im Deutschen Bundestag von den Koalitionsfraktionen als wichtiger Schritt zur Stärkung von jungen Unternehmen (Start-ups) und des Kapitalmarktes gelobt worden.
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG,
Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Abs. 6 EStG Stellung (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003).
Vereinfachungen für KMU im Steuerbereich: Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems,
Die EU-Kommission hat am 12.09.2023 im Rahmen ihres KMU-Entlastungspakets einen Vorschlag zur Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (HOT - Head Office Tax system) und zur Änderung der Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU vorgelegt.
BFH: Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen,
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei Rückzahlung bereits vereinnahmter und versteuerter Erstattungszinsen aufgrund einer im Rahmen des § 233a Abs. 5 AO geänderten Zinsfestsetzung negative Einnahmen aus Kapitalvermögen nur insoweit zu berücksichtigen sind, als die gegenläufigen Zinsfestsetzungen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Zeitraum entfallen (Az. VIII R 8/21).
BFH: Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes,
Der BFH hatte zu klären, ob das Halbabzugsverbot anzuwenden ist, wenn eine in der Vergangenheit vor dessen Einführung unterlassene Teilwertabschreibung auf eine Kapitalbeteiligung nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Bilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraums - nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens - nachgeholt wird (Az. IV R 15/20).
BFH: Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug,
Der BFH hat zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines Steuerpflichtigen, der lediglich als Dienstleister eine Zollanmeldung abgibt und allein deshalb als Zollschuldner Einfuhrumsatzsteuer schuldet, Stellung genommen (Az. V R 13/21).