Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates,
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Die BRAK und der DAV hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt.
Bundesrat stimmt KostBRÄG 2025 zu: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld,
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung (KostBRÄG 2025) zugestimmt. Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 01.01.2026 in Kraft. Die Änderungen bei Anwalts- und Justizkosten treten größtenteils am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu,
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21.03.2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Deutsche Industrie im Wandel: Mehr Dienstleistung, weniger Fertigung,
Das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland ist in einem fundamentalen Strukturwandel. Das zeigt sich laut ifo Institut immer deutlicher in den Kennzahlen.
Erzeugerpreise für Dienstleistungen im Jahr 2024 um 2,4 % gegenüber 2023 gestiegen,
Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland sind im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,4 % gegenüber dem Jahr 2023 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 3,3 %. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 gab es eine leichte Erhöhung um 0,1 %.
Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast,
Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Betriebsrats-Vergütungserhöhung, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war. Dies entschied das BAG (Az. 7 AZR 46/24).