Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes,
Das BMF gibt die Änderung Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes bekannt (Az. IV B 5 - S 1308/00008/005/097).
Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig,
Das VG Koblenz stellte fest, dass die verdachtsunabhängige Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze für den Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 rechtswidrig war, da die zugrunde liegende Verlängerung der Binnengrenzkontrollen unionsrechtswidrig erfolgte (Az. 3 K 650/25.KO).
Kein Kurzarbeitergeld für Automobilzuliefererbetriebe bei anhaltender Strukturkrise,
Das SG Konstanz hat über einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in einem Automobilzulieferbetrieb entschieden (Az. S 7 AL 781/21).
DStV fordert Nachschärfungen beim EU-Hinweisgeberschutz,
Der DStV hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission seine Stellungnahme zur Bewertung der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie eingereicht. Er fordert, dass sich das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz erstrecken soll.
Grob fahrlässige Ortsgemeinde?,
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit von Ortsgemeinde/Ortsbürgermeister/Mitarbeiter einer Ortsgemeinde vor, die eine Haftung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung des Geschädigten begründet und wie wirkt sich das eigene Verschulden des bei einem Arbeitsunfall Verletzten auf den Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung auf Aufwendungsersatz gemäß § 110 SGB VII aus? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 61/25).
Keine Haftung für behauptete Schäden auf der Flucht vor Hunden,
Das AG München wies die Klage eines Hundehalters ab, da weder die Schadensverursachung an dessen Porsche hinreichend nachgewiesen war noch eine Haftung des Paketzustellers angesichts überwiegenden Mitverschuldens des Hundehalters bestand (Az. 223 C 6838/25).


