• Steuerberater Dr. Brüggemann in Hameln

    Steuerberater Dr. André Brüggemann - Ihr Berater für Hameln, das Weserbergland und darüber hinaus. Vereinbaren Sie einen Termin - ich freue mich auf Sie!

  • Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    "Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker." Albert Einstein, Mathematiker, Physiker und Nobelpreisträger

    Ich helfe Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten, damit Ihnen Zeit für die wichtigen Dinge im Leben bleibt.

  • Landwirtschaftliche Buchstelle

    Aufgrund einer agrarökonomischen Zusatzausbildung ist Steuerberater Dr. Brüggemann Ihr Experte im landwirt­schaftlichen Bereich. Regelmäßig besuchte Fortbildungen bilden die Grundlage für eine optimale Beratung.

Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuer­beratungs­leistungen und betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buch­führung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmens­nach­folge­beratung, steuerliche Gestaltungs­beratung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!






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RSS-Feed der DATEV eG : Nachrichten Steuern und Recht


Leitfaden des CCBE für die Anwaltschaft zum Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz,

Freitag, 24. Oktober 2025 14:46

Anwältinnen und Anwälte greifen zunehmend im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf generative KI zurück. Der CCBE hat in seinem Standing Committee Anfang Oktober 2025 einen Leitfaden für seine Mitglieder zum Umgang damit verabschiedet. Darauf weist die BRAK hin.

DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen,

Freitag, 24. Oktober 2025 14:37

Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders positiv: Bund und Länder erkennen die Argumente des DStV an und lassen der Praxis bis Ende 2027 Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

Einkommensverlust nach Geburt weit höher als bisher gedacht,

Freitag, 24. Oktober 2025 8:47

Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder - mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ZEW Mannheim mit der Universität Tilburg.

Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 16:08

Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine Unternehmensgewinne vorliegen, sondern private Veräußerungsgeschäfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind (Az. 3 K 2355/20).

Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 16:02

Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, sind inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Ist „auslösendes Moment“ für die Zahlung der Versorgungsbezüge die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der früheren inländischen Betriebsstätte, sind die Versorgungsbezüge auch abkommensrechtlich weiterhin dieser früheren inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, auch wenn diese im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr besteht und der Versorgungsleistungsempfänger inzwischen in ein anderes Land verzogen ist. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 549/23).

Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 15:58

Bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer kann der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Er ist lt. FG Baden-Württemberg nicht gehalten, seinen Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem Bruchteil sein Anspruch im Insolvenzverfahren erfüllt wird (Az. 14 K 1423/21).



RSS-Feed des Bundesfinanzhofs : aktuelle Pressemitteilungen


Ukrainische Delegation zu Fachaustausch im Bundesfinanzhof,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 9:59

Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 9:57

Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 9:55

Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 9:53

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses,

Donnerstag, 23. Oktober 2025 9:51

Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer,

Donnerstag, 16. Oktober 2025 11:00