Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Richteramt und Kopftuch: Hessisches Justizministerium durfte Bewerbung ablehnen,
Die Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 K 2792/24.DA).
MwSt-Betrugsbekämpfung: Zentraler Zugang zu MwSt-Informationen auf EU-Ebene für Europäische Staatsanwaltschaft und Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung,
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, um der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Zugang zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene zu geben.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026,
Das OLG Düsseldorf hat die zum 1. Januar 2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Gegenüber der Tabelle 2025 sind u. a. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden.
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2026,
Das BMF gibt die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt (Az. III C 1 - S 7068/00017/009/012).
Zahlungsdienste: Rat und Parlament einigen sich auf verstärkte Betrugsbekämpfung und mehr Transparenz,
Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige politische Einigung erzielt, um die EU-Rechtsvorschriften über Zahlungsdienste zu stärken. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Zahlungsbetrugs in der EU.
Keine Räum- und Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen auf Betriebsgelände,
Das AG München wies die Klage eines Lkw-Fahrers, der gestürzt war, ab, weil er keine Verletzung der Räum- und Streupflichten des Unternehmens nachweisen konnte. Dieser müsse lediglich im Rahmen des ihm Zumutbaren die von winterlichen Verhältnissen ausgehende Gefährdung begrenzen (Az. 173 C 24363/24).


