Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Babyboomer in Rente: Bis 2036 fehlen 4,3 Millionen Arbeitskräfte,
Bis 2036 erreichen weit mehr Babyboomer das Rentenalter, als junge Menschen ins Erwerbsalter nachrücken. Am Ende fehlt ein Potenzial von mehr als vier Millionen Arbeitskräften, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft.
Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur mit Eintragung in die Handwerksrolle,
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 9 U 1015/25).
Großhandelspreise im Mai 2026: +5,9 % gegenüber Mai 2025,
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2026 um 5,9 % höher als im Mai 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Mai 2026 gegenüber April 2026 hingegen um 0,6 %. Ursache für den Rückgang war vor allem die Reduzierung des Energiesteuersatzes bei Mineralölerzeugnissen.
Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis aktualisiert (Stand: 21. Mai 2026),
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen nach vorheriger Singularsukzession der Gesellschaftsanteile,
Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren (Az. 8 K 1592/24 GrE).
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts,
Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. d. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 2 K 2199/23 E).


