Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019: Vorläufiger Rechtsschutz in voller Höhe,
Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Der Senat hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat (Az. 9 V 583/26).
Passivlegitimation im gerichtlichen AdV-Verfahren bei örtlicher Unzuständigkeit der Ausgangsbehörde,
Das FG Hamburg gewährte die Aussetzung der Vollziehung, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzungsbescheide eines Gastronomiebetriebs bestanden und im AdV-Verfahren das örtlich zuständige Finanzamt als richtiger Antragsgegner anzusehen war (Az. 6 V 90/25).
Kein Schadensersatz bei Dooring mit Wohnmobil,
Das LG Lübeck lehnte Ersatzansprüche für eine deformierte Autotür ab, gegen die ein Wohnmobil gefahren war. Vielmehr sei von einer fahrlässigen Sorgfaltspflichtverletzung des aussteigenden Pkw-Fahrers auszugehen (Az. 5 O 71/24).
Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen,
Die Entscheidung der Bundeswehr, Beförderungen in das Amt des Stabsfeldwebels bis auf Weiteres auszusetzen, ist rechtmäßig. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen in insgesamt 22 Eilbeschlüssen auf die Anträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr entschieden, die jeweils die Freihaltung von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 BBesO (Stabsfeldwebel) erreichen wollten (Az. 1 B 428/26).
Hotel ist kein gleichwertiger Ersatz für Cluburlaub,
Das LG Frankfurt sprach einer Familie nach der kurzfristigen Absage eines gebuchten Cluburlaubs eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu, da die angebotenen Ersatzreisen nicht gleichwertig waren (Az. 2-24 O 123/25).
Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen,
Das LG Frankfurt sprach einem bei schweren Turbulenzen verletzten Pauschalreisenden den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sowie 20.000 Euro Schmerzensgeld zu und bejahte die Haftung des Reiseveranstalters nach dem Montrealer Übereinkommen (Az. 2-24 O 527/23).


