Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht – Klagen abgewiesen,
Der VGH Baden-Württemberg hat sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht (Az. 2 S 2523/25 u. a.).
Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG),
Das BMF hat einen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden den Ländern ab 2026 bis 2029 zusätzliche Entlastungen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr bereitgestellt.
In Deutschland wird wieder mehr gegründet,
Sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Freien Berufen und in der Land- und Forstwirtschaft (nicht-gewerblicher Bereich) wird wieder mehr gegründet. Das zeigen die neuen Zahlen des IfM Bonn.
Einkommensteuersenkung kein effektiver Weg, um Wirtschaft zu stärken – Druck auf Investitionen kann sogar Wachstum kosten,
Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine Senkung der Einkommensteuer. Erklärtes Ziel: Die Mittelschicht entlasten und das Wirtschaftswachstum in Deutschland anzukurbeln. Gesamtwirtschaftlich sind die Pläne aber problematisch, ergibt eine neue Analyse der Hans-Böckler-Stiftung.
Fotoshooting ohne Eheringe: Streit um vereinbarten Lieferzeitpunkt für bestellte Eheringe,
Das AG München wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ab und gab der Widerklage auf Abnahme der Eheringe statt, da die Klägerin eine verbindlich vereinbarte frühere Lieferfrist nicht beweisen konnte (Az. 173 C 9005/25).
Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022,
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).


