Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Ministerin Hubig unterzeichnet Übereinkommen des Europarats,
Bundesjustizministerin Hubig hat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden.
Altersabfrage auf TikTok ist ungenügend,
Das LG Berlin II hat TikTok verboten, personenbezogene Daten von Kindern im Alter von 13 bis 15 Jahren für personalisierte Werbung zu verwenden, ohne die Einwilligung der Eltern einzuholen. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv teilweise statt (Az. 15 O 271/23).
Zur Organtransplantation in die Niederlande?,
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verpflichtet ist, die Kosten einer Nierentransplantation in den Niederlanden zu übernehmen, auch wenn dort kürzere Wartezeiten auf ein Spenderorgan bestehen (Az. L 16 KR 452/23).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 22. Januar 2026,
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 22.01.2026.
Accountancy Europe: Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa,
Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa hin.
Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente,
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat das BSG für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden (Az. B 6a/12 KR 14/24 R).


