Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz gegen GmbH-Geschäftsführer unzulässig,
Das OLG Koblenz hatte zu entscheiden, ob eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) nicht nur gegen eine GmbH, sondern auch gegen deren Geschäftsführer persönlich erhoben werden kann (Az. 9 VKl 1/24).
Zweiter DAC-Bewertungsbericht veröffentlicht,
Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 ihren zweiten Bewertungsbericht zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC-Richtlinie) vorgelegt. Er bezieht sich auf den Zeitraum 2018 - 2023 und berücksichtigt alle Änderungen der DAC 1 bis einschließlich DAC6.
Skiausflug war keine Dienstreise: Sozialgericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab,
Das SG Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers abgewiesen, der die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung begehrte. Der Kläger war bei einer von einem anderen Unternehmen organisierten viertätigen „Skitour 2023“ in Österreich verunfallt (Az. S 22 U 203/23).
Angemessenes Einkommen im Ruhestand: Kommission schlägt Stärkung von Zusatzrenten vor,
Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen.
Konsultation zur elektronischen Rechnungsstellung bei der öffentlichen Auftragsvergabe,
Die EU-Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2026 die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zu überarbeiten. Nun hat sie eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht, zu der bis 17.12.2025 Rückmeldung gegeben werden kann.
Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB legen Eckpunkte vor,
Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das BMJV und das BMWSB gemeinsam vorgelegt haben.


