Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Hotel ist kein gleichwertiger Ersatz für Cluburlaub,
Das LG Frankfurt sprach einer Familie nach der kurzfristigen Absage eines gebuchten Cluburlaubs eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu, da die angebotenen Ersatzreisen nicht gleichwertig waren (Az. 2-24 O 123/25).
Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen,
Das LG Frankfurt sprach einem bei schweren Turbulenzen verletzten Pauschalreisenden den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sowie 20.000 Euro Schmerzensgeld zu und bejahte die Haftung des Reiseveranstalters nach dem Montrealer Übereinkommen (Az. 2-24 O 527/23).
Inflationsrate im Juni 2026 voraussichtlich +2,3 %,
Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2026 voraussichtlich +2,3 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2026 um 0,3 %.
Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig,
Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam einen Haushalt führen und beide Häuser gemeinsam nutzen (Az. 5 K 1369/25.KO).
Tübinger Grundsteuersatzung wirksam – keine Bekanntmachungsfehler,
Der VGH Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt (Az. 2 S 2228/25).
Kündigung der Abteilungsleiterin Portfoliomanagement des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin unwirksam,
Das ArbG Berlin hat sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung der Abteilungsleiterin Portfoliomanagement des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam angesehen und Zahlungsansprüchen der Arbeitnehmerin auf Mehrarbeitsvergütung stattgegeben (Az. 22 Ca 13829/25).


